"Gemäß 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung von 14. April 2022 gibt es für die Erwachsenenbildung keine coronabedingten Einschränkungen mehr, wenn nicht mehr als 500 Personen teilnehmen. In § 3 (5) empfiehlt das Gesundheitsministerium dennoch weiterhin in geschlossenen Räumen FFP2-Maske zu tragen. [...]"
Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_1...Quelle: erwachsenenbildung.at | Newsletter newsletter@erwachsenenbildung.at 25. April 2022
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