"Um Aus- und Weiterbildungen besuchen zu können, braucht es nun einen 2G-Nachweis. Die Verordnung sieht aber auch Ausnahmen vor [...]"
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https://erwachsenenbildung.at/aktuell/nachrichten/16664-lock...Quelle: erwachsenenbildung.at | Newsletter newsletter@erwachsenenbildung.at 18.11.2021
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