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News > 493. Verordnung: Änderung der Verordnung über beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen

"493. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen geändert wird

Auf Grund des § 49 Abs. 7 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 187/2013, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit verordnet:

Die Verordnung über beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen, BGBl. II Nr. 409/2002, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 246/2009 wird wie folgt geändert:

1. Im § 1 wird nach der Z 3 folgende Z 3a eingefügt:

„3a.
Lehrende an Einrichtungen, die vom Arbeitsmarktservice mit der Erbringung von Dienstleistungen betraut sind, hinsichtlich dieser Dienstleistungen,“

2. Dem § 3 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) § 1 Z 3a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 493/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“ [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2013_II_49...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 27.12.2013


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