"Die Wirtschaftskammer Wien fördert Weiterbildungsmaßnahmen für begabte Lehrlinge ab dem 2. Lehrjahr, damit diese in weitere Folge als in Wien tätige Fachkräfte an nationalen und internationalen Wettbewerben für Wien teilnehmen.
Förderwerber
Gefördert werden Unternehmen, die berechtigt sind, nach dem Berufsausbildungsgesetz Lehrlinge auszubilden und Mitglied der Wirtschaftskammer Wien sind.
Fördervoraussetzungen
->Aufrechtes Lehrverhältnis
Gefördert werden ausschließlich Kurse für Lehrlinge, die in einem aufrechten Lehrverhältnis zum Antragsteller stehen.
-> Lehrlinge
Die Förderung kann nur für begabte Lehrlinge ab dem 2. Lehrjahr beantragt werden. Begabt sind jene Lehrlinge, die sich durch überdurchschnittliche Leistung in der Berufsschule oder/und im Ausbildungsbetrieb hervorheben.
-> Weiterbildungsmaßnahmen
Gefördert werden Maßnahmen, die der fachlichen Weiterbildung von begabten Lehrlingen ab dem 2. Lehrjahr dienen. [...]"
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