"Wer sich in Österreich neben seinem Beruf weiterbilden möchte, hat seit dem 1. Juli die Möglichkeit in Bildungsteilzeit zu gehen. Dabei kann der Arbeitnehmer sein Teilzeitgehalt durch eine Pauschale aufstocken. Eine weitere Neuerung ist ein Fachkräftestipendium für Mangelberufe.
Seit dem 1. Juli können österreichische Arbeitnehmer in Bildungsteilzeit gehen. Ein neues Gesetz regelt, dass Arbeitnehmer bis zu zwei Jahre ihre Arbeitszeit reduzieren können, um sich neben dem Beruf weiterzubilden. Wie das österreichische Parlament auf seiner Onlinepräsenz vermeldet, kann sich die Stundenanzahl dabei zwischen mindestens 25 Prozent und höchstens 50 Prozent verringern. Neben dem anteiligen Arbeitslohn erhalten die Beschäftigten laut den Informationen auf der Parlamentswebseite ein pauschaliertes Bildungsteilzeitgeld von täglich 0,76 Euro pro reduzierte Arbeitsstunde. Bei einer Reduktion um 20 Wochenstunden etwa wären dies 15,20 Euro pro Tag, also rund 450 Euro im Monat. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen die Bildungsteilzeit schriftlich vereinbaren und das Teilzeitgeld beim Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) beantragen. [...]"
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http://www.haufe.de/personal/hrmanagement/Bildungsteilzeit-i...Quelle: Haufe Akademie Newsletter 11.07.2013
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