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"Mit der Bildungsteilzeit und dem Fachkräftestipendium hat der Ministerrat am 29. Jänner zwei wichtige Weiterbildungsmaßnahmen beschlossen.

Weiterbildungsgeld zusätzlich zum Gehalt/Lohn
Die ab Juli 2013 mögliche Bildungsteilzeit ist ein berufsbegleitendes Weiterbildungsangebot, das die weiterhin bestehende Bildungskarenz ergänzt. "Eine zentrale Verbesserung ist, dass man auch während der Weiterbildung aktiv im Beruf bleiben kann und nicht aufhören muss zu arbeiten. In der Praxis wird sich daher die Qualifizierung stärker am Bedarf des jeweiligen Unternehmens und des Arbeitsmarktes ausrichten", betonte Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner in einer Aussendung.

Die ArbeitnehmerInnen sollen während der Bildungsteilzeit, die zumindest vier Monate und maximal zwei Jahre dauern kann, einen teilweisen Lohnersatz aus Mitteln des Arbeitsmarktservice erhalten. Auf Basis einer Vereinbarung mit dem Unternehmen kann die Arbeitszeit zwischen 25 und 50 Prozent der Normalarbeitszeit liegen, darf jedoch nicht unter 10 Stunden pro Woche sinken. Davon abhängig liegt die Höhe des Bildungsteilzeitgeldes bei bis zu 456 Euro. "Mit der Bildungsteilzeit wollen wir neue Zielgruppen zur Weiterbildung motivieren. Gerade bei den geringer Qualifizierten liegt der größte Handlungsbedarf", so Mitterlehner. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link:

http://erwachsenenbildung.at/aktuell/nachrichten_details.php...
Quelle: erwachsenenbildung.at : News - Ausgabe 03/2013


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