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News > Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten

Gefördert werden Nachhilfekurse und Dienstfreistellungen bei Wiederholung einer Berufsschulklasse oder Vorbereitungskursen auf Nachprüfungen in der Berufsschule. Die Förderhöhe beträgt 100 Prozent der Kosten für die Nachhilfe bis zu einer Gesamthöhe von Euro 1.000 pro Lehrling bzw. 100 Prozent der Kosten für die Lehrlingsentschädigung bei Dienstfreistellungen.

Was wird gefördert?
Kosten des Unternehmens bei:

-zusätzlichem Berufsschulunterricht auf Grund der Wiederholung einer Berufsschulklasse
-Vorbereitungskursen auf Nachprüfungen in der Berufsschule oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung
-Nachhilfekursen auf Pflichtschulniveau (Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache oder Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund)

Wer kann die Förderung beantragen?

-Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden.
-Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.

Wie hoch ist die Förderung?

Abgeltung der kollektivvertraglichen Bruttolehrlingsentschädigung/des Lohns für die Zeit des zusätzlichen Berufsschulunterrichts und allfällige Internatskosten bei:

zusätzlichem Berufsschulunterricht auf Grund der Wiederholung der Berufsschulklasse

100 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. € 1.000,- pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode bei einem Lehrbetrieb für:

-Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung
-Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Maßnahme hat nach dem 27.06.2008 begonnen

Wiederholung der Berufsschulklasse:

-Lehrling hat eine negativ absolvierte Klasse wiederholt
-Lehrling hat entweder in einem Lehrjahr zwei Klassen oder die letzte Berufsschulklasse innerhalb eines Jahres nach Ende der Lehrzeit besucht -bezahlte Freistellung und Übernahme anfallender Internatskosten durch den Betrieb

Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung und Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau:

-Betrieb trägt gesamte Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten
-Ausbildung findet in der Lehrzeit statt, bei Vorbereitungskursen bis 1 Jahr nach Lehrzeitende
-Der errechnete Förderbetrag beträgt mindestens € 30,-.

Wie wird die Förderung beantragt?

Der Förderantrag inkl. Belege (z.B. Rechnung, Zahlungsbestätigung) ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.

-Die Antragstellung erfolgt durch die Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert) oder Fax an die zuständige Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes.
-Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme.

http://www.dreib.at/links.htm
Quelle: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=410980&dstid=8631&opennavid=0


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