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Akkreditierte/r WirtschaftsTrainer/in (AWT - incite)
incite Ausbildungs- und Schulungsveranstaltungs GmbH


Beschreibung des Zertifikats

Voraussetzungen für die Akkreditierung zum/zur WirtschaftsTrainer/in
 

Punkt 1: Nachweis der aufrechten Gewerbeberechtigung
(Unternehmensberater/in, Informationstechnologe/in oder Buchhalter/in
Punkt 2: Lebenslauf
Der Lebenslauf dient einerseits als Basis zur Beurteilung der Aus‐ und Weiterbildung und der bisherigen Tätigkeiten.
Punkt 3: Anerkennung der Standesregeln
Punkt 4: Ehrenerklärung
Punkt 5. Anforderungs‐ und Qualitätsprofil für die Experts Group WirtschaftsTraining und Coaching
Um die besondere Qualifikation der Experts Group‐Mitglieder zu unterstreichen, sind zehn Qualitätskriterien durch ein Anforderungsprofil festgelegt worden, zu dem sich WirtschaftsTrainer/innen, WirtschaftsCoaches verpflichten. Die Kenntnisnahme und Einhaltung dieser Kriterien ist gemeinsam mit
der Vorlage der anderen Unterlagen eine Grundvoraussetzung zur Aufnahme in die Experts Group WirtschaftsTraining und Coaching.

1. PRAXISNÄHE UND ‐ERFAHRUNG
Berufserfahrung und/oder Führungserfahrung im zu trainierenden Bereich, Einbeziehen praxisrelevanter Faktoren in den Trainingsprozess/Coachingprozess.
2. FACHWISSEN UND SPEZIALISIERUNG
Spezielle Kenntnisse in dem zu trainierenden Fachgebiet, problemorientiertes und ablauforientiertes Vorgehen, Spezialisierung im Angebot der Trainingsschwerpunkte/Coachingangebote.
3. BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE UND GANZHEITLICHE BETRACHTUNG
Interdisziplinäre Betrachtung der Problemstellung, Wahrnehmen und Beurteilen übergreifender Auswirkungen der Ergebnisse des Trainings, Ausrichtung auf die Zielsetzung des trainierten Unternehmens/der zu coachenden Person.
4. § 1299 ABGB SACHVERSTÄNDIGENPARAGRAPH
"Wer sich zu einem Amte öffentlich bekennt, oder wer freiwillig ein Geschäft übernimmt, dessen Ausführung eigene Kunstkenntnisse erfordert, gibt dadurch zu erkennen, dass er sich die erforderlichen Kenntnisse zutraue; er muss daher den Mangel derselben vertreten."
5. GEWERBESCHEIN
Gewerbeschein im Fachverband UBIT als spezieller Befähigungsnachweis für kompetentes berufsbezogenes Training. Der/die Gewerbeinhaber/in trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Grundsätze durch die von ihm/ihr beschäftigten Mitarbeiter/innen und verpflichtet sich zur körperlichen Anwesenheit im Unternehmen.
6. KOMPETENZ
Beratungs‐ und Trainingskompetenz resultieren aus der Akzeptanz durch die Kunden aufgrund der Fachkompetenz und des Verhaltens des/der WirtschaftsTrainers/in im Zuge des Trainings, fachgerechtes Eingehen auf Trainingswünsche des Kunden, zielgruppenorientierte Schwerpunktsetzung. Die gilt im gleichen Maße für Coaches im Coachingprozess.
7. DIDAKTIK
Teilnehmerorientierte Umsetzung des Fachwissens im Training; Fähigkeiten, den Trainingsinhalt im Sinne des Trainingserfolges weiterzugeben. Dies gilt im übertragenen Sinn auch für Coaches.
8. UMSETZUNGSORIENTIERUNG
Einbeziehen der weiteren Realisierung der Ergebnisse von Trainingsprozessen, Beobachtung und Kontrolle der Umsetzungsprozesse und Abfrage der Trainingserfolge. Dies gilt nur im eingeschränkten Maße für Coaches.
9. FACHLICHE WEITERBILDUNG
Kontinuierliche Aus‐, Fort‐ und Weiterbildung in dem ausgeübten Fachgebiet.
10. PERSÖNLICHE WEITERBILDUNG
Den WirtschaftsTrainer/innen und WirtschaftsCoachs steht psychologisches Fachwissen zur Verfügung, Erfahrung im Umgang mit Prozessen, Fähigkeiten, auf spezielle Situationen Einfluss zu nehmen und diese zu steuern. Die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit erfolgt in spezifischen Selbsterfahrungstrainings und individuellen Maßnahmen.
Punkt 6. Spezifische Weiterbildung
Durch diesen Nachweis soll gewährleistet werden, dass der/die Kandidat/in über die erforderlichen theoretischen Kenntnisse im Bereich des WirtschaftsTrainings verfügt.
Der Nachweis wird durch Besuchsbestätigungen von entsprechenden Veranstaltungen (Seminaren, Fachvorträgne, Schulungen, Kongressen, Konferenzen etc.) im Ausmaß von mindestens 30 Stunden in den letzten drei Jahren erbracht.
incite behält sich die Anerkennung der Veranstaltungen vor.
Punkt 7. Praxisnachweis
Der Nachweis erfolgt in drei Stufen:
1. Nachweis der kontinuierlichen Tätigkeit
2. Projektbeschreibungen
3. Trainingsbeurteilungen

Ein Mindestalter von 27 Jahren wird empfohlen.
Die Akkreditierung ist drei Jahre gültig und kann nach Ablauf verlängert werden.


Quelle: www.incite.at/ausbildung/uploa... / vom 08.04.2016

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