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2 News gefunden


"Österreichische EB-Einrichtungen wenden unterschiedliche Maßnahmen zur Gewinnung und Ausbildung neuer TrainerInnen an. - Ein Überblick.

In Österreichs staatlich geförderten Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind laut KEBÖ-Statistik 2010 etwa 59.300 KursleiterInnen tätig. Eine beträchtliche Zahl, doch Personalabgänge ebenso wie neue Aufgaben und Bildungsangebote machen eine laufende Akquise neuer Lehrkräfte und LernbegleiterInnen nötig. Auf welche Weise werden neue TrainerInnen akquiriert und ausgebildet? Ein Rundruf bei den LeiterInnen und Personalverantwortlichen der KEBÖ-Verbände förderte aufschlussreiche Ergebnisse zutage.

Initiativbewerbungen und Empfehlungen bringen neue TrainerInnen
Weitgehend einig waren sich die neun Befragten bei folgendem Vorgehen: Sie greifen bei Bedarf an TrainerInnen zunächst auf bereits bestehende Kontakte zurück. Darüber hinaus kommt man an neue TrainerInnen entweder über deren Initiativbewerbung, durch Empfehlungen und "Mundpropaganda" oder weil man jemanden bereits als TrainerIn erlebt habe. Dies berichten die ARGE Bildungshäuser, das WIFI und der VÖGB. Darüber hinaus gäbe es Ausschreibungen auf Jobportalen - so beispielsweise von der Steirischen Volkswirtschaftlichen Gesellschaft. [...]"

Bianca Friesenbichler

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: erwachsenenbildung.at : News - Ausgabe 13/2012

"Werbemethoden zur Eintragung in Branchen-, Telefon- oder ähnliche Register

Immer wieder beschweren sich WK-Mitglieder über unseriöse Werbemethoden, die unter der Bezeichnung „Erlagscheinwerbung“ zusammengefasst werden.

Was versteht man unter „Erlagscheinwerbung“?

Bei der „Erlagscheinwerbung“ handelt es sich um eine Werbemethode, die darauf basiert, vorwiegend Eintragungen in Branchen-, Telefon- oder ähnliche Register bzw. entgeltliche Inseratschaltungen in der Form zu bewerben, dass Erlagscheine, Rechnungen, Korrekturabzüge oder dergleichen versandt werden. Dabei wird häufig der Eindruck erweckt, es wäre eine Pflichteinschaltung in ein amtliches Register oder ein Vertrag sei längst abgeschlossen!

Tatsächlich wird mit der Überweisung oder unterfertigten Rücksendung eines Formulars aber erst der „Vertrag“ abgeschlossen, was freilich nur im Kleingedruckten ersichtlich und überdies meist missverständlich formuliert ist. Solcherart zu Stande gekommene „Verträge“ gelten üblicherweise gleich für mehrere Jahre und müssen noch fristgerecht gekündigt werden, wenn eine „Vertragsverlängerung“ nicht gewollt ist.

In vielen Fällen werden auch tatsächlich geschaltete Inserate von unseriösen Anbietern schlicht kopiert und um Korrektur ersucht, sodass der Eindruck entsteht, es handle sich um die bereits vereinbarte Einschaltung. In Wahrheit liegt dann aber bei genauer Durchsicht ein neues Angebot eines anderen Verlages vor!

Die Kosten solcher Einschaltungen sind im Hinblick auf den „Werbewert“ meist völlig unverhältnismäßig (meist ca. € 800,- netto pro Jahr). Nicht selten enthalten solche Register, die häufig auch im Internet auftreten, lediglich eine Auflistung irregeführter Unternehmen.

Zulässig wäre diese Werbe- und Akquirierungsmethode nur dann, wenn eindeutig und unmissverständlich auf den Angebotscharakter dieser Aussendung hingewiesen wird. Die Judikatur ist diesbezüglich allerdings sehr streng, der bloße Hinweis „Offert“, „Einschaltungsangebot“ oder dergleichen allein reicht regelmäßig nicht aus. ...
Quelle: WK-Wien Newsletter vom 11.04.2011


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