- Nachweis über die aktive Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung (Psychologische Beratung) und
- Nachweis über den Abschluss des Fortbildungslehrganges für Lebens- und SozialberaterInnen (Psychologische Beratung) für Aufstellungsarbeit (nach den Vorgaben des Fachverbandes Personenberatung und Personenbetreuung) oder Nachweis über den Abschluss einer Ausbildung für Aufstellungsarbeit, welche sowohl qualitativ als auch quantitativ dem Fortbildungslehrgang für Lebens- und SozialberaterInnen für Aufstellungsarbeit entspricht und
- Bestätigung durch eine/n beim Fachverband eingetragene/n SupervisorIn oder ExpertIn für Aufstellungsarbeit (Einzelsupervision, mindestens 5 Einheiten) über die Supervision von 40 dokumentierten Aufstellungseinheiten (ab Fortbildungsbeginn).
Quelle: https://firmen.wko.at/suche_le... / vom 22.07.2022