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Lexikon > Telekommunikationsrecht


Als Telekommunikationsrecht (auch: TK-Recht) wird das Rechtsgebiet bezeichnet, das sämtlichen Arten der Telekommunikation einen rechtlichen Rahmen gibt. In Deutschland ist es vor allem durch die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes geprägt.
Im Unterschied zum Medienrecht regelt das TK-Recht im Wesentlichen die Übertragung von Informationen ohne Betrachtung ihres Inhaltes.
Die Zuständigkeit für das Telekommunikationsrecht wurde in Deutschland durch Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013 aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur übertragen, einschließlich der diesbezüglichen Fachaufsicht über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur, früher Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, RegTP). Diese Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale Bezüge sowie die Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein1.

Verfassungsrechtliche Grundlagen in Deutschland


Gemäß Artikel 73 Abs. 1 Nr.7 GG besteht eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Bereich Post und Telekommunikation.
Auf dieser Grundlage wurden durch den Bund folgende Gesetze erlassen:
  • das Telekommunikationsgesetz
  • das Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz

Auch die Verwaltung für den Bereich Post und Telekommunikation liegt nach der Postreform gemäß Artikel 87f Abs. 2 Satz 2 GG beim Bund

Liberalisierung des Deutschen Telekommunikationsmarktes


Grund für die schrittweise Liberalisierung der deutschen Telekommunikationsmärkte waren in erster Linie gemeinschaftsrechtliche Vorgaben. Die europäische Kommission machte hier von ihrer Liberalisierungs- (Art. 86 Abs. 3 EGV) und Binnenmarktharmonisierungskompetenz (Art. 95 EGV) Gebrauch.2 Mit Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes 1996 verlor die Deutsche Telekom ihr Monopolrecht auf dem Telekommunikationsmarkt. Die Marktöffnung gilt angesichts des regen Wettbewerbs als gelungen (im Gegensatz zur Liberalisierung des Strommarktes 1998). Zwar wird der Markt von einigen großen Unternehmen geprägt - zu denen weiterhin die Deutsche Telekom gehört -, jedoch gibt es mittlerweile eine große Anzahl an Anbietern, die mit diesen in Konkurrenz stehen. Die Preise für Telekommunikation sind daher seit der Liberalisierung stark gesunken, was ein Indikator für funktionierenden Wettbewerb ist.
Um diesen Wettbewerb zu ermöglichen, gilt für den Telekommunikationsmarkt eine sog. asymmetrische Regulierung. Das bedeutet, dass durch Sonderregeln für marktbeherrschende Unternehmen die neu hinzutretenden Wettbewerber unterstützt werden sollen. Ein marktbeherrschendes Unternehmen (typischerweise die Deutsche Telekom) ist verpflichtet, "Wettbewerbern auf diesem Markt diskriminierungsfrei den Zugang zu seinen intern genutzten und zu seinen am Markt angebotenen Leistungen, soweit sie wesentlich sind, zu den Bedingungen zu ermöglichen, die es sich selber bei der Nutzung dieser Leistungen für die Erbringung anderer Telekommunikationsdienstleistungen einräumt" (§ 33 TKG 1996).
Erste Schritte zur Liberalisierung waren die Aufhebung des Netzmonopols der Deutschen Telekom 1996 und des Monopols für Sprachtelefondienste 1998. Seitdem können Endverbraucher über andere private Anbieter im Call-by-Call- oder Preselection-Verfahren telefonieren.

TKG-Novelle 2004


Auf Grund mehrerer Europäischer Richtlinien - unter anderem der Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) - wurde das Telekommunikationsgesetz im Jahr 2004 umfassend reformiert.
Demnach müssen nun unter anderem nach §110 TKG technische Einrichtungen zur Überwachung vorgehalten werden, wenn eine Telekommunikationsanlage betrieben wird.3 Diese Regelung war vor allem in der Kritik, da diese hohe Investitionen z.B. bei vielen E-Mail-Providern erforderte.4 Erneute Kritik über die Verhältnismäßigkeit5 kam auf, als 2012 in einem Bericht6 von 37,3 Millionen abgehörten E-Mails die Rede war.

Literatur


  • Jürgen Kühling, Tobias Schall, Michael Biendl: Telekommunikationsrecht, 2. Auflage, C. F. Müller, 2014, ISBN 978-3-8114-9667-5.
  • Andreas Neumann, Alexander Koch: Telekommunikationsrecht, 2. Auflage, Deutscher Fachverlag GmbH, Fachmedien Recht und Wirtschaft, 2013, ISBN 978-3-8005-1492-2.
  • Bernd Holznagel, Christoph Enaux, Christian Nienhaus: Telekommunikationsrecht, 2. Auflage, C.H. Beck, 2006, ISBN 3-406-52357-9.
  • Peter Dahlke: Rechtssystematische Besonderheiten im Telekommunikationsrecht. Eul 2004, ISBN 3-89936-212-8.
  • Detlev Gabel, Sven Asmussen, Mirko Andreas Wieczorek: Das novellierte Telekommunikationsrecht - Überblick und Auswirkungen auf Verbraucher- und Datenschutz, JurPC Web-Dok. 58/2012 ([http://www.jurpc.de/aufsatz/20120058.htm Online]).


Weblinks


  • [http://www.gersdorf.uni-rostock.de/fileadmin/Jura_KR/TKRSkript2008.pdf Hubertus Gersdorf, Vorlesungsskript zum Telekommunikationsrecht, Stand Mai 2008] (PDF-Datei; 423 kB)


Einzelnachweise


1 http://www.gesetze-im-internet.de/bkorgerl_2013/iv_.html Organisationserlass der Bundeskanzlerin, Abs. IV (zu BMVI)
2 Christian Marchlewitz: Wie, warum und zu welchem Ende studiert man Telekommunikationsrecht?, in: StudJur, 2 2011, S.10.
3 http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__110.html
4 http://www.heise.de/ct/artikel/Lauschverhalten-unter-der-Lupe-290250.html
5 https://web.archive.org/web/20120503054913/http://www.gisela-piltz.de/wcsite.php?wc_c=4064&wc_lkm=958&id=16830&suche=Piltz,%20Gisela
6 http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/086/1708639.pdf


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Telekommunikationsrecht

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